
Erste Unterscheidung: Behandlung oder Kurs?
Gesetzliche Krankenkassen kennen im Wesentlichen zwei Wege, auf denen Atemarbeit bezahlt oder bezuschusst werden kann.
Heilmittel auf Verordnung. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt Atemtherapie als Heilmittel verordnet, führen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sie aus, und die Kasse übernimmt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Voraussetzung ist eine medizinische Indikation und eine gültige Verordnung. Welche Behandlungen in welchem Umfang möglich sind, regelt der Heilmittelkatalog.
Präventionskurse. Krankenkassen bezuschussen Kurse zur Gesundheitsförderung, etwa zu Bewegung, Stressbewältigung oder Entspannung, nach § 20 SGB V. Voraussetzung ist, dass das Kursprogramm von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft wurde und die Kursleitung eine anerkannte Qualifikation hat. Höhe und Anzahl der Zuschüsse legt jede Kasse selbst fest. Frag bei deiner Kasse nach den aktuellen Bedingungen.
Heilpraktiker und private Absicherung
Atemtherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern sind in der Regel keine Kassenleistung. Manche private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten sie ganz oder teilweise, je nach Tarif. Prüfe deinen Vertrag und frag vor der Behandlung nach.
Und die Ausbildung?
Die Kosten einer Ausbildung zum Atemcoach, Atemtrainer oder Breathwork-Leiter übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Sie ist eine berufliche oder persönliche Weiterbildung, keine Leistung für Versicherte. Das gilt auch für die fünf Angebote, die wir ausgewertet haben. Keiner der Anbieter nennt auf der Verkaufsseite eine Kassenzulassung oder Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Möglicherweise kommen andere Wege in Betracht, etwa steuerliche Absetzbarkeit oder staatliche Förderung bei zugelassenen Maßnahmen. Wie das aussieht, steht in Atemtherapie-Ausbildung: Kosten und Finanzierung.
Wenn du selbst Kurse mit Kassenzuschuss anbieten willst
Das ist anspruchsvoll. Du brauchst eine von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannte Qualifikation (häufig aus Gesundheits-, Sport- oder Entspannungsberufen) und ein geprüftes Kurskonzept. Ein Zertifikat aus einer privaten Online-Weiterbildung genügt dafür in aller Regel nicht. Wer das Ziel hat, Kurse mit Kassenzuschuss anzubieten, sollte vor der Ausbildung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention oder bei einem Kursanbieterverband nachfragen, welche Qualifikationen anerkannt werden.
Vorsicht bei Versprechen
Wenn ein Angebot mit „Kasse zahlt“ wirbt, prüfe genau, was gemeint ist. Oft steht dahinter ein Präventionskurs mit Zuschuss für Versicherte, nicht die Ausbildung. Oder es geht um eine Heilmittelverordnung, für die du ärztlich versorgt sein musst. Gleiches gilt umgekehrt: Wer versichert, Atemübungen würden Krankheiten heilen, überschreitet die Grenze der Heilkunde und des Werberechts.
Zuzahlung bei Heilmitteln
Bei Heilmitteln auf Verordnung zahlen gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren in der Regel eine Zuzahlung. Sie beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung. Für Menschen mit chronischen Erkrankungen und niedrigen Einkommen gelten Belastungsgrenzen und mögliche Befreiungen. Die genauen Regeln erfährst du bei deiner Krankenkasse und in der Praxis.
Das Gespräch mit der Kasse: Checkliste
Wenn du dich für einen Atemkurs interessierst, frag bei deiner Kasse:
- Bezuschusst die Kasse Präventionskurse im Bereich Stressbewältigung und Entspannung?
- Wie viel pro Kurs und wie oft im Jahr?
- Welche Nachweise werden verlangt, etwa die Teilnahmebescheinigung des Anbieters und die Zertifizierungsnummer?
- Müssen Kurse vor der Anmeldung genehmigt werden?
- Gibt es Bonusprogramme, die Atem- oder Entspannungskurse berücksichtigen?
Notiere dir die Antworten und bewahre die Unterlagen auf. Bei Online-Kursen ist die Zertifizierung entscheidend: Ohne sie lehnt die Kasse den Zuschuss in der Regel ab.
Und wer sich selbst helfen möchte?
Atemübungen für den Alltag kosten nichts. Du findest einige Anleitungen in Atemübungen zur Entspannung und kannst Rhythmen wie 4-7-8 mit dem Atem-Taktgeber üben. Bei Beschwerden bleibt die Ärztin oder der Arzt die erste Adresse. Einen Überblick über die Ausbildungswege gibt Atemtherapeut werden.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Atemtherapie?
Wenn sie als Heilmittel ärztlich verordnet und von einem Physiotherapeuten erbracht wird, ja, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Atemtherapie beim Heilpraktiker ist in der Regel keine Kassenleistung.
Zahlt die Krankenkasse einen Atemkurs?
Teilweise, wenn es ein von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüfter Präventionskurs ist. Höhe und Anzahl legt jede Kasse fest.
Erstattet die Krankenkasse meine Breathwork-Ausbildung?
Nein, in der Regel nicht. Es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung.
Wie finde ich heraus, ob mein Kurs zuschussfähig ist?
Frag den Kursanbieter nach der Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention und bei deiner Kasse nach den Bedingungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Er enthält Werbelinks.
Weiterlesen
Atemtherapie-Ausbildung: Kosten, Raten und Finanzierung
Was kostet eine Ausbildung in Atemtherapie, Breathwork oder Atemcoaching? Preise der fünf verglichenen Angebote, Zusatzkosten, Raten und steuerliche Hinweise.
WissenAtemcoach werden: so gehst du Schritt für Schritt vor
Atemcoach werden in Deutschland: Welche Ausbildung sinnvoll ist, was du anbieten darfst, wie du startest und welche Kosten und Pflichten auf dich zukommen.
WissenDie 4-7-8-Atmung: Anleitung ohne Schnickschnack
Die 4-7-8 Atemübung Schritt für Schritt: So geht sie, wie oft du sie machst, worauf du achten musst und was sich über die Wirkung belegen lässt.